Matthias Eichentopf
Gabriele Gellert
Die rechtliche Betreuung


Wenn ein erwachsener Mensch wegen

- einer psychischen Erkrankung
- einer körperlichen Behinderung oder
- einer geistigen Behinderung.

seine Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln kann, ist die Beantragung einer rechtlichen Betreuung beim Amtsgericht möglich.

Eine entsprechende Anregung selbstständig oder auch durch Angehörige, Bekannte oder Soziale Dienste erfolgen.


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